Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung begleiten wir auftretende Konflikte. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bestehen darüber hinaus auch umfassende Kenntnisse im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts , z.B. Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Verhandeln von Interessenausgleichen bei betrieblichen Umstrukturierungen.
Die Erstellung und Bewertung des Inhaltes von Arbeitsverträgen, die gerichtliche Vertretung im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren vor Gericht. sind Basistätigkeiten. Wir unterstützen Einigungsprozesse bei Störungen im Arbeitsverhältnis, z.B. bei Abmahnungen, Vergütungs- und Zeugnisstreitigkeiten, bei Mobbing und Bossing, Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz usw..
Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts.
Von der vorsorgenden Rechtsberatung bei Abschluss von Eheverträgen bis zur Konfliktbewältigung bei Trennung und Scheidung. Das gesamte Spektrum wird abgedeckt: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit minderjährigen Kindern, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft usw..
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Familienmediation zur Verhinderung streitiger gerichtlicher Auseinandersetzungen, die oftmals finanzielle Nachteile und in die Zukunft reichende weitere Konflikte mit sich bringen.
Anwaltmediation
Wir begleiten Sie zu einer außergerichtlichen Konfliktlösung.
Mediation ist das geeignete Mittel zur Streitbeilegung im außergerichtlichen Bereich. Sie ist grundsätzlich einsetzbar in allen Rechtsgebieten. Der Anwalt ist bei einer Beauftragung als Mediator nicht Parteivertreter, sondern neutraler Dritter und Moderator in der Begleitung des Einigungsprozesses der Medianten. In Mediationssitzungen mit den Konfliktparteien werden Möglichkeiten zur einvernehmlichen Lösung erarbeitet, die in eine Mediationsvereinbarung münden. Dadurch werden kostspielige gerichtliche Verfahren verhindert.
Die Kosten einer Mediation werden außerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) individuell vereinbart und orientieren sich nicht am sogenannten Streitwert. Fragen Sie uns und versuchen Sie eine Mediation, bevor Sie die Entscheidung in die Hände eines Gerichts legen. Langjährige Erfahrungen von Herrn Rechtswalt Thomas Fiedler als Mediator belegen, dass weit mehr als 80% der in unserer Kanzlei bearbeiteten Mediationen zum Erfolg führen.